Mit Zahnbrücken können kleine Zahnlücken mit einem bis drei (in Ausnahmefällen vier) fehlenden Zähnen geschlossen werden. Sie bestehen aus sog. Ankerkronen, die fest auf die Nachbarzähne der Lücke zementiert werden, und den sog. Brückengliedern, die die fehlenden Zähne ersetzen.
Für Ankerkronen müssen die Nachbarzähne der Lücke abgeschliffen werden. Wenn diese Zähne ohnehin schon starke Substanzdefekte haben, werden sie durch die Kronen wiederhergestellt und geschützt.
Wenn die Nachbarzähne gesund sind und nicht abgeschliffen werden sollen, können Zahnlücken auch mit Implantaten und darauf befestigten Kronen geschlossen werden.